Die Faire Sieben: Holiday Park beteiligt sich an Kampagne für steuerliche Gleichbehandlung und fairen Wettbewerb

Die Europäische Union gewährt Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zur Anwendung ermäßigter Umsatzsteuersätze auf Eintrittsentgelte in Freizeiteinrichtungen. Während alle in der EU-Richtlinie aufgeführten Freizeitangebote in Deutschland davon profitieren, haben einzig Vergnügungsparks wie der Holiday Park das Nachsehen. Es resultieren folgenschwere Wettbewerbsnachteile im Inland sowie ein Standortnachteil gegenüber Vergnügungsparks im Ausland. Nun macht sich der Holiday Park gemeinsam mit dem Branchenverband VDFU für die überfällige Gleichberechtigung am Markt stark.

Veröffentlicht am 28 März 2023

Ob Kerwe, Museum, Tierpark, Kino, Festival, Schwimmbad oder Zirkus – Deutschland schöpft die steuerrechtlichen Möglichkeiten der EU bei Eintrittsberechtigungen für Freizeitangebote aus. Zumindest fast. Während die Eintrittsentgelte aller zuvor genannten Einrichtungen mit einem ermäßigten Umsatzsteuersatz besteuert werden oder gänzlich von der Steuer befreit sind, wird einzig bei Vergnügungsparks der Regelsatz von 19% fällig.

Für den Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. (VDFU) ist die Regelung nicht nachvollziehbar. Die verschiedenen Freizeiteinrichtungen der Branche stehen in direkter Konkurrenz um Gäste. Zielgruppen und Angebote überschneiden sich. Dennoch gelten für die Marktteilnehmer unterschiedliche Regeln. Dabei steht der Gesetzgeber in der Pflicht, Rahmenbedingungen nicht zulasten einzelner Wettbewerber zu verschlechtern.

„Vergnügungsparks in Deutschland haben ihre hohe gesellschaftliche Relevanz und wirtschaftliche Bedeutung unlängst unter Beweis gestellt. Sie erfüllen alle Anforderungen zur Anwendung der reduzierten Umsatzsteuer und verdienen faire Wettbewerbsbedingungen.“ - Jürgen Gevers, Geschäftsführer VDFU e.V.

Ein fairer und freier Wettbewerb zählt zu den ordnungspolitischen Grundsätzen in Deutschland - das Fundament der sozialen Marktwirtschaft. Chancengleichheit am Markt führt zu einem Leistungswettbewerb, von dem vor allem Verbraucher*innen profitieren. Laut Bundeswirtschaftsministerium eine wesentliche Voraussetzung für Wohlstand, Wachstum und Beschäftigung in Deutschland.

Vergnügungsparks werden im Wettbewerb auch auf europäischer Ebene bei der Umsatzsteuer benachteiligt. Angrenzende Nachbarländer gewähren ihren Vergnügungsparks ermäßigte Steuersätze. Dieser signifikante Standortnachteil hat nicht nur Einfluss auf Besucherzahlen und Ausgaben der Gäste in den Parks. Aufgrund der zusätzlichen Steuerlast in Deutschland investieren Betreiber internationaler Unternehmensgruppen bevorzugt in Standorte außerhalb der Bundesrepublik. Vergnügungsparks in Deutschland drohen bei Innovationskraft, Produktneuerungen und Angebotsvielfalt den Anschluss zu verlieren.

„Vergnügungsparks erfahren steuerliche Ungleichbehandlung auf nationaler und internationaler Ebene. Sozioökonomische Bedeutung und Wettbewerbsfähigkeit sind gefährdet. Leidtragende sind der Wirtschaftsstandort Deutschland und nicht zuletzt die Besucher*innen wie auch Beschäftigte.“ - Friedhelm Freiherr von Landsberg-Velen, Präsident VDFU e.V.

Mit der Kampagne „Die Faire Sieben“ möchte der Holiday Park gemeinsam mit dem VDFU die steuerliche Ungleichbehandlung auflösen. Die Anwendung des reduzierten Umsatzsteuersatzes auf alle touristischen Freizeitangebote stellt internationale Konkurrenzfähigkeit und fairen inländischen Wettbewerb sicher. Sie bietet außerdem Potential zur Entlastung niedriger und mittlerer Einkommensschichten.

Weitere Informationen inklusive Stimmen von Tobias Meyer (Bürgermeister Haßloch) und Dirk Herber (MdL Rheinland-Pfalz) sind unter https://diefairesieben.de/ zu finden.

 

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